Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Smart Trading Gains e.U.
(nachfolgend die „AGB„)
Stand Mai 2024
- Geltungsbereich
- Die Smart Trading Gains e.U. mit Sitz in 8020 Graz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Graz zu FN 611810x („STG„) erbringt alle Leistungen gegenüber ihren Kunden (der „Kunde“ und jeder Kunde gemeinsam mit STG die „Vertragsparteien„) auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
- Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit STG, auch wenn darauf nicht ausdrücklich wiederholt Bezug genommen wird. STG weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von STG schriftlich bestätigt werden.
- Die Bestimmungen dieser AGB können von STG jederzeit geändert werden, sofern die Änderungen auf sachlichen Gründen beruhen und der Kunde nicht unbillig benachteiligt wird, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf www.smarttradinggains.at (die „Website„) und per E-Mail (an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse) kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 60 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an support@smarttradinggains.at, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und STG gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
- Leistungsumfang
- STG ist ein auf die Abhaltung von Trading-Ausbildung spezialisiertes Unternehmen. STG vermittelt „lediglich“ Wissen, verwaltet kein Geld von Dritte, macht keine Anlageberatungen und übernimmt keinerlei Gewähr für das Anleger- und Investitionsverhalten von Kunden. Durch die gezielten Methoden von STG soll dem Kunden im Rahmen der abgehaltenen Trading-Ausbildung ua. ein Basiswissen zur über Finanzmärkte, Handelsstrategien und -instrumente („Trading“) vermittelt werden. Dem Kunden wird in Grundzügen das Basiswissen, das Wesen und Handhabung von „Trading“ vermittelt. Dies beinhaltet das Erkennen von den Preisbewegungen, das Analysieren von Märkten sowie Identifizieren potenzieller Handelsmöglichkeiten. STG vermittelt lediglich ein Basiswissen und übernimmt keinerlei Gewähr für das Anleger- und Investitionsverhalten von Kunden. Die Leistungen von STG (die „Leistungen“) entsprechenden den Beschreibungen auf den schriftlich übermittelten Rechnungen.
- Der genaue Umfang, Inhalt und Fälligkeit sowie Honorare der Leistungen wird individuell nach Eingehen der Kundenanfrage von STG schriftlich mitgeteilt.
- Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht Bestandteil des Leistungsumfanges waren, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) von STG bestätigt wurden.
- Alle Leistungen von STG (insbesondere Kursunterlagen, Übungsbeispiele, etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet STG nach Kräften bei der Leistungserfüllung zu unterstützen, falls dies für die Leistungserfüllung erforderlich ist. Von der Mitwirkungspflicht umfasst ist insbesondere:
- Übermittlung von kundenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc.)
- Zustimmungserklärung(en) zur Veröffentlichung(en) von Kundendaten auf der Website von STG
- Der Kunde hat jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise unsachliche Äußerungen gegenüber STG dessen Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zu unterlassen. STG behält sich im Falle des Zuwiderhandeln rechtliche Schritte, insbesondere zivilrechtlicher (bzw. strafrechtlicher) Natur sowie die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund ausdrücklich.
- Der Kunde hat den störungsfreien Fortgang des Leistungsbezugs bei STG durch seine Mitwirkung nach Kräften zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten die Leistungserbringung von STG beeinträchtigt, ist STG berechtigt den Kunden abzumahnen. Im Wiederholungsfall ist STG zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund berechtigt. Der Vergütungsanspruch von STG bleibt in diesen Fällen unberührt.
- Der Kunde hat es zu unterlassen andere Kunden von STG beim Leistungsbezug zu stören bzw. Ausbildungs-Teilnehmer aus Programmen STG für eigene Aufträge zu akquirieren.
- Der Kunde ist nicht berechtigt Log-In-Daten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von STG ohne vorherige schriftliche Zustimmungen durch STG an Dritte weiterzugeben. STG ist berechtigt den Zugang zu dessen IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme von STG sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten und berechtigt STG im Falle des Zuwiderhandelns zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund.
- Der Kunde ist verpflichtet STG nach Kräften bei der Leistungserfüllung zu unterstützen, falls dies für die Leistungserfüllung erforderlich ist. Von der Mitwirkungspflicht umfasst ist insbesondere:
- Konzept- und Ideenschutz
- Sämtliche von Kunden angeforderte Leistungen (bspw. Strategien, Kursunterlagen Musterbeispiele, Konzepte, etc., „Konzept„) von STG werden ausnahmslos entgeltlich erbracht und unterliegen diesen AGB.
- Der Kunde anerkennt, dass die STG bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und (video-)grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der STG ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
- Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können, als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien des Kunden definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Videos, Fotos, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
- Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von STG im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
- Der Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer Entschädigung iHv. EUR 250.000,- zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei STG ein.
- Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- STG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung„).
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. STG wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
- Termine
- Leistungstermine für die von STG zu erbringen Leistungen werden schriftlich vereinbart und sind vom Kunden (unter Einhaltung seiner Mitwirkungspflicht gemäß Punkt 3. der AGB) schriftlich zu bestätigen. STG behält sich das Recht vor, an gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen dem 24.12. und dem 06.01. eines jeden Jahres keine bzw. nur eingeschränkte Leistungen anzubieten.
- Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von STG liegen bzw. Gründe, die STG nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Auftrages verzögern, hat STG in keinem Fall zu vertreten bzw. gestattet STG die Neufestsetzung des ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraumes. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist STG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Vorzeitige Auflösung
- STG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der STG weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der STG, STG eine taugliche Sicherheit leistet.
- Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn STG gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen fortgesetzt gegen diese wesentlichen Bestimmungen verstößt.
- STG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Honorar
- Das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Honorar von STG ist – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – unverzüglich ab Rechnungszugang bzw. Akontoanforderung zur Gänze zur Zahlung fällig. STG erbringt seine Leistungen erst ab vollständiger Begleichung des Honorars.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist STG berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe 9,2% p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist STG berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist STG nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
- Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung sind die Honorare von STG Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat STG für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Alle STG erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von STG aufzurechnen.
- Eigentumsrecht und Urheberrecht
- Urheberrechte und alle sonstigen Schutz- und Immaterialgüterrechte an den von STG und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Prozessen, Verfahren und Werken (insbesondere Rechnungen, Nachrichten, Unterlagen, Grafiken, Informationsmaterial, Datenträger etc.) (die „Werke„) verbleiben, so nicht in der Rechnung anders angegeben, zur Gänze bei STG. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von STG zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwenden und/oder zu verwerten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von STG – insbesondere etwa für die Richtigkeit der Werke – gegenüber Dritten.
- Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt STG zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche (insbesondere Unterlassung und/oder Schadenersatz).
- Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von STG jedoch ausschließlich innerhalb der Europäischen Union nutzen.
- Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von STG wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von STG und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Ein Herausgabeanspruch des Kunden besteht nicht.
- Für die Nutzung von Leistungen der STG, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von STG erforderlich. Für eine derartige Nutzung steht STG und/oder dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
- Für die Nutzung von Leistungen der STG bzw. von Werbemitteln, für die STG konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von STG notwendig.
- Der Kunde haftet der STG für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
- Kündigung, Laufzeit
- Der Vertrag zwischen STG und dem Kunden ist für den schriftlich in der Rechnung angeführten Laufzeit fest geschlossen.
- Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nicht vorgesehen. Das Recht zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses durch die Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
- Im Fall der vorzeitigen Auflösung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von STG unberührt.
- Kennzeichnung
- STG ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf STG und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Der Kunde erteilt weiters seine ausdrückliche Zustimmung, dass STG die kundenspezifischen (Unternehmens)Namen, Logos und Leistungsergebnisse als Referenz auf seiner Internetseite sowie seinen Social-Media-Kanälen für einen Zeitraum von 5 Jahre uneingeschränkt verwenden kann, unabhängig davon vom Fortbestand der Geschäftsbeziehung.
- Verschwiegenheitspflicht
- Alle während Trainings und Live-Calls durch STG bekanntgewordene Umstände sowie betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details unterliegen der Verschwiegenheit und dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung von STG nicht an Dritte weitergegeben werden. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
- STG ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber STG bleiben in diesem Fall unberührt.
- Haftung
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet STG nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von STG für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet STG nicht.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab Kenntnis der Verletzungshandlung von STG. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Anzuwendendes Recht
- Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der STG und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz von STG.
- Als Gerichtsstand für alle sich zwischen STG und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von STG sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist STG berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
- Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
- STG informiert über den Schutz personenbezogener Daten in einer separaten Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme der Leistungen von STG zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
- Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch STG im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollte der Kunde einer Kontaktaufnahme durch STG widersprechen, muss dieser STG dafür eine E-Mail zukommen lassen an: support@smarttradinggains.at. In der Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten vom Kunden zu benennen, über die STG nicht mehr kontaktieren darf. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu Lasten von STG. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der E-Mail des Kunden bei STG.
- Der Kunde willigt widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung seiner sämtlicher bei STG hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Der Kunde willigt widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb der Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung seiner bei STG hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten ein. Betreffend einen Widerruf gilt unsere Datenschutzbestimmung.
- Live Trading-Event vor Ort
- Bilder- und Video-Rechte gehen an Smart Trading Gains über, ohne zeitlichen Ablauf.
- Des weiteren ist die Betretung des Penthouses auf eigene Gefahr. Für jegliche Schäden, egal ob finanziell, geistig, körperlich oder welche Form auch immer, ist Smart Trading Gains oder der Vermieter/Hausverwaltung nicht haftbar. Alle Rechte der Überwachungskamerasaufzeichnungen geht an Smart Trading Gains über, ohne zeitlichen Ablauf.
- Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.
AGB Stand Mai 2024 © Vervielfältigung verboten.
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